bestimmungenDas Angebot von fanslave ist legal und widerspricht nicht den facebook-Regeln.

Fanslave ist eine Online-Plattform bei welcher registrierte Mitglieder Zugang zu einem geschützten Bereich erhalten, in welchem sie dann Online-Anzeigen von Werbepartnern anklicken können und auf die Facebook-Seite des Werbepartners gelangen. Dort können die User sich das Angebot des Werbepartners in Ruhe ansehen und gegebenenfalls den "Gefällt-mir-Button" klicken. Kein User wird sich als "Fan" einer Seite anschließen, ohne sich vorher zu entscheiden, ob er auf Grund des Inhaltes der Seite wirklich "Fan" sein möchte. Es gibt von unserer Seite keinerlei Verpflichtung sich als "Fan" einer Seite anzuschließen, dies geschieht nur auf Grund eines freiwilligen Willensentschlusses des Users.

Für unsere Werbekunden stellt die Beauftragung von fanslave keinerlei Rechtsverletzung dar.

Entgegen anderslautender Berichte in diversen Foren, werden bei Fanslave keine bestimmte Anzahl von Fans verkauft oder gar lediglich die durch technische Manipulation erfolgte Erhöhung der Fans, wie bei anderen Anbietern, gewährleistet. Vielmehr kann der Kunde bei fanslave eine Werbefläche mieten, die ausschließlich registrierten Usern von fanslave zugänglich ist. Der Kunde bestimmt dabei die Dauer der Mietzeit. Diese ist nicht nach Tagen bemessen, sondern nach Anzahl der vermittelten Fan-Klicks. D.h. die Anzeige des Kunden wird solange geschaltet, bis die Anzeige die gewünschte Anzahl von Fans vermittelt hat. Dieses Prinzip ist vergleichbar mit der Google-Ad-Words-Kampagne, bei welcher der Kunde Anzeigen geschaltet bekommt, bis sein Tageslimit erreicht ist. Die Ausführungen einiger selbsternannten Facebook-Experten sind daher falsch. Das grundlegende Prinzip wurde von diesen nicht verstanden. Der Kunde kauft eben keine Fans, sondern bezahlt fanslave dafür, dass diese ihm eine Plattform bieten, auf welcher er weitere Fans ausschließlich mit seinen Inhalten überzeugen kann, sich seiner Seite als Fan anzuschließen.

Weiterführend gibt kein Gesetz, welches das Handeln mit Fans verbietet und weder in den Facebook noch in den Twitter AGBs oder Nutzungsbedingungen ist ein solcher Passus vermerkt.
Zusätzlich ist !kein Fall bekannt, bei welchem Facebook oder Twitter gegen das Handeln von Fans oder Followern vorgegangen wäre. Der einzige bekannte Fall ist von 2009, bei welchem die Firma USocial Facebook !Freunde zum Verkauf angeboten hat.
Bericht vom 20.11.2009, Spiegel Online
Dies ist ein großer Unterschied, denn bei uns geht es um Facebook !Fans und nicht um Facebook !Freunde (friends). Die Firma USocial verkauft weiterhin online Fans - was der Theorie des Verbotes widerspricht.
fanSlave ist ein Online-Marktplatz, auf welchem Anbieter und Interessenten direkt aufeinander treffen.

Sie mieten einen Werbeplatz auf unserer Plattform - vergleichbar mit AdWords oder einer Fernsehwerbung. Ihre Werbung wird solange angezeigt, bis die gewünschte Anzahl an interessierten Usern Ihre Aktion durch "Gefällt mir" Klicken gekennzeichnet haben. Die Werbung für Facebook Fanseiten ist gängig und täglich im Fernsehen zu beobachten - der einzige Unterschied unseres Angebots besteht in der erfolgsbasierten Abrechnung - jeder User, welcher Ihre Seite als interessant empfindet wird gewertet.

Ergänzend ist es für Social Networks technisch nicht möglich nachzuvollziehen, wie Sie Ihre Fans erhalten haben und es ist auch technisch nicht nachweisbar, wer eine bestimmte Werbekampagne bei uns eingestellt hat.

Es stellt sich auch die Frage, weshalb Facebook ein Interesse daran haben sollte, dagegen vorzugehen. Schließlich verhelfen wir diesem Anbieter durch unsere Dienstleistung zu erheblichem neuem Traffic und Interessenten in Gestalt von vielen weiteren neuen Usern und Unternehmen.